Rund 80 Prozent der insgesamt 4,1 Millionen pflegebedürftigen Menschen in Deutschland werden zu Hause gepflegt. Um diesen Menschen, aber auch ihren pflegenden Angehörigen und/oder ambulanten Pflegekräften das Leben und die Pflege zu erleichtern, gibt es eine Vielzahl an Pflegehilfsmitteln, deren Kosten die Pflegekassen teilweise oder vollständig erstatten.
Auf dieser Seite möchten wir Sie darüber informieren, welche Arten von Pflegehilfsmitteln es gibt, was Hilfsmittel von Pflegehilfsmitteln unterscheidet, wer einen Anspruch auf Pflegehilfsmittel hat und wie Sie diesen ganz unkompliziert geltend machen können.
• Die Kosten für Pflegehilfsmittel werden in der Regel von der Pflegeversicherung übernommen
• Voraussetzung ist eine Pflegestufe bzw. ein Pflegegrad
• Welche Pflegehilfsmittel finanziert werden, regelt das Pflegehilfsmittelverzeichnis bzw. der Pflegehilfsmittelkatalog
• Die meisten Pflegehilfsmittel werden durch spezialisierte Fachhändler verkauft oder vermietet. Pflegestützpunkte helfen bei der entsprechenden Auswahl.
• Grundsätzlich werden Pflegehilfsmittel von Hilfsmitteln
unterschieden, obgleich sie für pflegebedürftige Personen genutzt werdenPflegehilfsmittel sind spezielle Verbrauchsmittel oder technische Geräte, die im Rahmen der häuslichen oder stationären Pflege eingesetzt werden, um die Pflege einer Person zu erleichtern und das selbstbestimmte Leben zu verbessern und / oder zu fördern.
Sie können dazu beitragen, dass pflegebedürftige Personen mobil bleiben, ihre Körperpflege eigenständiger durchführen oder bestimmte Tätigkeiten im Haushalt ausüben können.
Kurz: Pflegehilfsmittel dienen dazu, die Pflege zu erleichtern und ein selbstbestimmtes Leben zu fördern.
Beispiele für Pflegehilfsmittel sind Pflegebetten, Notrufsysteme, Lagerungsrollen aber auch Desinfektionsmittel, Schutzschürzen oder Fingerlinge. Unterschieden werden dabei:
• Technische Pflegehilfsmittel
• Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
Ein gern gemachter Fehler ist das synonyme Verwenden von Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln. Zwar können pflegebedürftige Personen Anspruch auf Rollstühle, Gehilfen oder Inkontinenzhilfsmittel haben, diese gehören jedoch zu den Hilfsmitteln und werden im Hilfsmittelverzeichnis in den Produktgruppen 01 bis 38 definiert.
Für Pflegehilfsmittel ist die Pflegekasse zuständig, während für Hilfsmittel die Krankenkasse die Bearbeitung und Bereitstellung übernimmt.
1. Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege (Produktgruppe 50), dazu zählen u.a.: Pflegebetten, Pflegebettzubehör,
Pflegebetttische, Rollstühle mit Sitzkantelung.
2. Pflegehilfsmittel zur Körperpflege/Hygiene (Produktgruppe 51), dazu zählen u.a.: Produkte zur Hygiene im Bett,
Waschsysteme, Lagerungsrollen, saugende Bettschutzeinlagen.
3. Pflegehilfsmittel zur selbstständigen Lebensführung (Produktgruppe 52), dazu zählen u.a.: Notrufsysteme,
Pflegehilfsmittel zur zeitlichen und örtlichen Orientierung.
4. (Pflegehilfsmittel zur Linderung von Beschwerden (Produktgruppe 53): Die Produktgruppe 53 ist
in der Produktgruppe 51 aufgegangen).
5. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (Produktgruppe 54), dazu zählen u.a.: Desinfektionsmittel für Hände und Flächen,
Mundschutz und FFP2-Masken, Handschuhe, Bettschutz zum Einmalgebrauch
Pflegehilfsmittel Liste
Unter Pflegehilfsmittel zum Verbrauch versteht man Produkte der Produktgruppe 54 laut Pflegehilfsmittelverzeichnis des GKV Spitzenverbands. Diese sollen Pflegekräften oder pflegenden Angehörigen die Pflege von Pflegebedürftigen zu Hause erleichtern, angenehmer und sicherer machen.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch werden in der akuten Pflegesituation wie z.B. beim Waschen, bei der Nahrungsaufnahme oder den Toilettengängen eingesetzt, um eine professionelle Hygiene auch zu Hause zu gewährleisten. Nach Gebrauch werden sie entsorgt, sind also in der Regel zum Verbrauch oder zur einmaligen Anwendung vorgesehen.
• Mundschutz (Medizinische Gesichtsmasken)
• Partikelfiltrierende Halbmasken (z.B. FFP2-Masken)
• Einmalhandschuhe
• Fingerlinge
• Schutzschürzen
• Schutzservietten
• Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch
• Händedesinfektionsmittel
• Flächendesinfektionsmittel
Technische Pflegehilfsmittel werden im Pflegehilfsmittelverzeichnis in den Produktgruppe 50 – 53 geregelt und umfassen in der Regel Geräte zum mehrmaligen Gebrauch.
Üblicherweise überlassen die Pflegekassen die technischen Hilfsmittel vorrangig als Leihgabe. Unter bestimmten Umständen müssen Pflegebedürftige ab dem 18. Lebensjahr aber einen Eigenanteil von zehn Prozent bzw. maximal 25 Euro pro Pflegehilfsmittel zuzahlen, da die Kosten nicht vollständig von den Pflegekassen übernommen werden.
• Pflegebetten
• Pflegebettenzubehör
• Bettzurichtungen
• Spezielle Pflegebetttische
• Sitzhilfen
• Rollstühle mit Sitzkantelung
• Lagekorrekturhilfen für Bettlaken
• Produkte zur Hygiene im Bett (z.B. Urinflaschen, Bettpfannen, wiederverwendbarer Bettschutz)
• Waschsysteme
• Lagerungsrollen
• Zubehör Notrufsysteme
• Pflegehilfsmittel zur Verbesserung kognitiver und kommunikativer Fähigkeiten (z.B. zur örtlichen Orientierung)
• Pflegehilfsmittel zur Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder
therapiebedingten Anwendung (z.B. Unterstützung Medikamenteneinnahme)
Für den Erhalt von Pflegehilfsmitteln ist in der Regel keine ärztliche Verordnung notwendig. Der Antrag wird direkt bei der Pflegekasse gestellt. Für die Bearbeitung hat die Pflegekasse eine Frist von 3 Wochen einzuhalten. Nach Genehmigung durch die Pflegekasse, können die Hilfsmittel über Fachhändler, Sanitätshäuser oder Dienstleister bezogen werden. Die Leistungserbringer rechnen meist mit der Pflegekasse direkt ab.
Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel steht pflegebedürftigen Personen eine Pflegehilfsmittelpauschale von 40 Euro pro Monat zu.
Der Antrag auf Verbrauchspflegehilfsmittel im Wert von 40 € pro Monat kann gestellt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
1. Die pflegebedürftige Person hat einen anerkannten Pflegegrad, früher Pflegestufe (§ 15 SGB XI).
2. Die pflegebedürftige Person lebt zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder im Rahmen des betreuten Wohnens.
3. Die Pflege erfolgt ausschließlich, mindestens aber teilweise durch Angehörige (Familie, Freunde, Bekannte)
Wird die Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch von der Pflegekasse genehmigt, sind diese für Versicherte zuzahlungsfrei und sie erhalten diese monatlich im Wert von 40 Euro.
Alternativ zum Antragsformular können Sie Pflegehilfsmittel in wenigen Minuten online beantragen. Alle Daten inkl. Auswahl der Pflegehilfsmittel sowie die Unterschrift können einfach, schnell und sicher über unser Online Antragsformular abgeschickt werden.
Technische Pflegehilfsmittel werden wegen Ihrer Beschaffenheit und Größe meist leihweise zur Verfügung gestellt.
Versicherte ab dem 18. Lebensjahr müssen für technische Pflegehilfsmittel eine Zuzahlung von 10 Prozent, maximal jedoch 25 Euro pro Pflegehilfsmittel zahlen (Bei Leihgaben entfällt eine Zuzahlung)
Eine Beratung für technische Pflegehilfsmittel (Auswahl der geeigneten Geräte oder Modelle) durch bspw. einen Pflegestützpunkt ist sehr zu empfehlen. Der Antrag auf technische Pflegehilfsmittel kann formlos bei der Pflegekasse gestellt werden.
Zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel ab Pflegegrad 1.
Sie benötigen kein Rezept von Ihrem Arzt.
Der Service ist jederzeit kündbar!
Jeden Monat versandkostenfrei und pünktlich bei Ihnen Zuhause.
Wir beliefern Sie mit hochwertigen Markenprodukten.
Persönliche Beratung von Montag – Freitag: 08:00 –18:00 Uhr
Wir kümmern uns um die Abrechnung mit der Pflegekasse.
Wir passen die Pflegebox Ihren Bedürfnissen an!
Pflegehilfsmittel sind Produkte, die die Pflege erleichtern, Beschwerden lindern und eine Erhaltung der Selbstständigkeit ermöglichen. Dazu gehören zum Beispiel:
• Mundschutz
• Desinfektionsmittel
• Einmalhandschuhe
Pflegebedürftige (nach § 14 SGB XI), Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad 1 bis 5 (§ 15 SGB XI), die im häuslichen Umfeld gepflegt werden haben i.d.R. Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.
Stellen Sie einen schriftlichen, formlosen Antrag bei der Pflegekasse. Sie können Pflegehilfsmittel auch monatlich versandkostenfrei geliefert bekommen, wenn Sie den Antrag über die Pflegebox stellen.
Bestellen Sie Ihre Pflegehilfsmittel über die Pflegebox: versandkosten- und zuzahlungsfrei zu Ihnen nach Hause.
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